ePA für alle – die elektronische Patientenakte

Informationsveranstaltung des Seniorenbeirates am 12.03.2025 im Rathaussaal

 

 

Brauche ich für die elektronische Patientenakte ein Smartphone? Um diese und viele andere Fragen zu beantworten, hatte der Seniorenbeirat zu einer Informationsveranstaltung im Rathaussaal eingeladen. Etwa 50 Besucher wurden durch zwei Mitarbeiter der AOK Niedersachsen, Frau Fenner und Herr Klappe, rund um die ePA informiert.epa1-1

 

Seit dem 15.1.2025 hat jede gesetzlich versicherte Person, die dem nicht widersprochen hat, eine elektronische Patientenakte. Zunächst wird nur in einigen Modell-Regionen damit gearbeitet, um Erfahrungen mit der Technik wie aufspielen von Daten auf die ePA und Zugang sowie Einsichtnahme durch die Versicherten zu testen. Flächendeckend soll die ePa ab Mitte April genutzt werden.

 

Sobald die ePA freigeschaltet ist, kann der Hausarzt, die Fachärzte, das Krankenhaus und auch die Apotheke Unterlagen auf der elektronischen Patientenakte speichern. Der größte Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass alle oben genannten Beteiligten auch befristet auf die Patientenakte zugreifen können, wenn der Patient durch Einstecken seiner Karte in das Lesegerät die Akte freigibt. Dadurch erhofft man sich bessere Behandlungsmöglichkeiten und die Vermeidung von Doppelt-Untersuchungen, die ja häufig auch sehr teuer sind, die aber auch die Kapazitäten im Gesundheitssystem unnötig „verstopfen“.

 

Die ePA ist nicht etwa auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern liegt auf einem besonderen Server, zu dem neben dem Patienten (der Eigentümerin der Akte) nur ein eingeschränkter Personenkreis im Gesundheitswesen Zugang hat. So dürfen und können z.B. die Krankenkassen die ePA nicht einsehen. Der Patient/die Patientin gibt dann jeweils in der Arztpraxis die ePA mit Hilfe seiner/ihrer Gesundheitskarte frei. Es ist auch möglich, die ePa für in Teilbereichen für die Einsichtnahme zu sperren.

 

Dazu braucht man die ePA-app, die die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung stellt. Mit Hilfe dieser App kann man auch Dokumente auf die ePA hochladen und weitere Einstellungen vornehmen – muss man aber nicht. Um damit die Eingangsfrage zu beantworten: Man kann auch mit ePA so weitermachen wie bisher – denn wir haben in der Vergangenheit unsere Patientenakten nicht eingesehen und sind auch damit klargekommen. Für die behandelnden ÄrztInnen und die PatientInnen kann es aber von großem Vorteil sein, dass die Patientendaten fachübergreifend einsehbar sind.

 

Viele weiterführende Antworten zu diesem Thema gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html.

 

In diesem Rahmen kam auch nochmal die Frage nach dem Sinn der grünen Notfalldose auf. Diese Dosen haben viele zuhause in ihrer Kühlschranktür stehen und sie ist gefüllt mit dem Medikationsplan, den inzwischen alle Menschen haben, die Medikamente einnehmen. Sanitäter können das Vorhandensein dieser Dose daran erkennen, dass auf der Innenseite der Wohnungstür ein Hinweisschild aufgeklebt ist. Die Informationen in dieser Dose sind für eintreffende Rettungssanitäter und die betroffenen Personen gleichermaßen hilfreich und sollten gut gepflegt werden – also ab und zu mal den Inhalt der Dose überprüfen – ist das noch aktuell? Gleiches gilt für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – alles zwei Jahre sollte man da drauf sehen und sich vergewissern, dass alles noch so ist, wie man sich das vorstellt, und das durch eine erneute Unterschrift mit Datum dokumentieren.

 

Weiter Informationen: https://www.notfalldose.de/