Vorsorge

Miteinander, statt darüber hinweg entscheiden

 

Diese Bemerkung zog sich wie ein roter Faden durch den Vortrag von Dr. Kai Bammann. Anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Sittensen und des Sozialverbandes  zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht waren 110 Gäste in das Heimathaus in Sittensen gekommen.

Sicherlich kein leichtes Thema, aber Dr. Bammann riet eindringlich dazu, unabhängig von Alter und Gesundheit, frühzeitig Vorsorge zu treffen und seine Angelegenheiten zu regeln. Wichtig ist, seine Angehörigen bzw. seine Vertrauenspersonen miteinzubeziehen.  „Reden sie miteinander, damit ihre Wünsche auch verstanden werden. Bitte legen sie nicht etwas über deren Köpfe hinweg fest. Nur so erhalten sie Akzeptanz“, betonte er eindringlich und machte das auch an einigen Beispielen fest.

Wesentliche Punkte bei der Patientenverfügung sind die Einleitung und der Umfang bestimmter ärztlicher Massnahmen, die Einschränkung, Verzicht auf oder Beendigung von lebenserhaltenden Massnahmen, gewünschter Ort der Behandlung und wer die entscheidungsberechtigten Personen sind, so der Referent. Wichtig bei der Erstellung der Verfügung ist, dass der persönliche Wunsch klar erkennbar ist. Besondere Wünsche, z.B. bei bestimmten Vorerkrankungen sollten handschriftlich in das Formular eingetragen werden. Ein umfangreiches Thema mit vielen einzelnen Punkten.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson ermächtigt, für jemanden zu handeln, der wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Hier legt man vorsorglich fest, welche Person mich in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung, Vermögens-, Steuer- und Rechtsangelegenheiten vertreten soll. Das ist natürlich ein grosser Vertrauensbeweis und hier wird dringend angeraten, gemeinsam mit der benannten Person alle Punkte zu besprechen. Durch die Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Vollmacht setzt Vertrauen voraus,  aber auch hier ist Vorsicht geboten, niemals das Original aus der Hand geben, denn es ist ab Ausstellungsdatum gültig.

 

 

Der Vortragende betonte eindringlich, dass so eine Vollmacht kein Thema für hastige Entscheidungen ist, da aus dieser Vollmacht heraus weitgehende Gesundheitsentscheidungen getroffen werden können. Eine notarielle  Beurkundung ist nur in wenigen Ausnahmen zwingend erforderlich. Für Grundstücksangelegenheiten muss allerdings eine Vollmacht beim Notar erstellt werden. Und auch Banken möchten gerne eine eigene Vollmacht. Wichtig ist auch seinen  Angehörigen oder Vertrauenspersonen den Aufbewahrungsort mitzuteilen.

In der sich anschliessenden Diskussion wurde deutlich, dass die Anwesenden sich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt hatten.

Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Dr. Heiko William kurz die Vorsorgemappe vor, die sowohl die entsprechenden Formulare als auch Checklisten zu persönlichen Daten enthält und im Büro des Seniorenbeirates während der Öffnungszeiten am 1. und 3. Dienstag im Monat in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr erhältlich ist.           

 

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